ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Geltung der Bedingungen
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
Die Anwendung der Geschäftsbeziehungen des Kunden ist ausgeschlossen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf solche Bedingungen wird hiermit widersprochen.
2
Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern keine ausdrückliche Bindungstrist genannt ist.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Schriftlich bestätigte Liefertermine sind keine Fixtermine, es bedarf der schriftlichen Mahnung zur Herstellung des Verzuges.
Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten.
Bei Reparatur- und Wartungsverträgen sind wir berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen den Auftragsumfang zu erweitern, wenn die nicht beauftragte Leistung im mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers liegt, zur Abwendung von Gefahren größeren Defekten oder unwirtschaftlichen Folgereparaturen geboten ist, und der Auftraggeber für Rückfragen nicht zu erreichen ist.
3
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar ohne jeden Abzug von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
Bei Werkverträgen sind wir berechtigt, Abschlagzahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen nach entsprechender Rechnungsstellung zu verlangen.
Bei Zahlungen des Kunden - bei Vollkaufleuten bereits ab Fälligkeit – berechnen wir Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Trotz abweichender Bestimmung des Kunden dürfen wir Zahlungen zunächst auf ältere Schulden verrechnen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung Ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Rückbelastung von Schecks sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, gestundete Forderungen fällig zu stellen und die Einräumung geeigneter Sicherheiten zu verlangen.
4
Lieferung und Gefahrübergang
Erfüllungsort für Lieferungen ist unser Standort. Verladung und Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Empfänger zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Empfänger über.
Teillieferungen sind zulässig.
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Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben gelieferte Teile und Geräte unser Eigentum.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns bereits jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware wird vom Kunden für uns vorgenommen, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit fremder Ware steht uns der dabei entstandene Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zu.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in sein Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest an uns ab.
Die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteil zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen für unsere Rechnung einzuziehen.
Über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretene Forderung hat der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht, den Rücktritt vom Vertrag.
Vorbehaltsware oder an ihre Stelle tretende Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
Mit Zahlungseinstellung oder Konkursreife erlischt das Recht zur Verfügung über die Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 20%, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
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Gewährleistung
Bei Kauf oder Herstellung neuer Anlagen und Geräte leisten wir für die Dauer von 12 Monaten Gewähr für Fehlerfreiheit und Funktion, unabhängig von einer ab‐ weichenden Herstellergarantie.
Bei Reparaturen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
Der Verkauf gebrauchter Geräte erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Dasselbe gilt für Transportschäden. Bei Anlieferung durch Frachtführer oder Spediteure hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Beförderer wahrzunehmen.
Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollten die Bemühungen um Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Eingriffe oder Reparaturversuche vom Kunden selbst oder von nicht autorisierten Dritten vorgenommen werden.
Schadenersatz wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften wird nur geschuldet, wenn die Zusicherung gerade deshalb gegeben wurde, um den Kunden gegen den eingetretenen Schaden abzusichern.
Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.
7
Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, dies gilt nicht bei Verschulden gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter oder schwerwiegen‐ dem Organisationsverschulden.
8
Schlussbestimmungen
Für diese Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ist Elmshorn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit allen sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.